07.04.2026
Durch Tagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes
Anfrage zur Betreuung von Schulkindern durch Tagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes
Sehr geehrter Herr Gerwers,
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Kreistagsgruppe Vereinigte Wählergemeinschaften bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen zur Betreuungssituation von Schulkindern durch Tagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes:
1. Wir bitten um eine Auflistung der Fallzahlen je Kommune, aus der hervorgeht, wie viele Tagespflegepersonen im Nachmittagsbereich Schulkinder betreuen, die ansonsten die verlässliche Schule oder den offenen Ganztag besuchen müssten?
2. Die Elternbeitragssatzung sieht eine Staffelung nach 25, 35 und 45 Wochenstunden vor. Die tatsächliche Betreuungszeit von Schulkindern im Nachmittagsbereich liegt jedoch bei einer täglichen Betreuung von maximal drei bis vier Stunden regelmäßig unter 25 Wochenstunden. Wie werden in diesen Fällen die Betreuungszeiten von Schulkindern berechnet und den jeweiligen Beitragsstufen zugeordnet?
3. Wie wird die Beitragsberechnung konkret gehandhabt, wenn der tatsächliche Betreuungsumfang im Nachmittagsbereich in der Regel nur drei bis vier Stunden täglich (ca. 15–20 Wochenstunden) beträgt?
4. Liegen dem Kreisjugendamt Informationen darüber vor, ob Tagespflegepersonen gemischte Gruppen (z. B. mit U3-/Ü3-Kindern und Schulkindern) betreuen?
5. Liegen dem Kreisjugendamt Informationen darüber vor, ob es Tagespflegepersonen gibt, die ausschließlich Schulkinder betreuen?
6. Ist für Tagespflegepersonen, die Schulkinder betreuen, eine zusätzliche Qualifikation erforderlich? Falls ja, welche Anforderungen bestehen diesbezüglich?
7. Dürfen Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen, wenn es sich überwiegend um ältere Kinder bzw. Schulkinder handelt? Falls ja, welche Regelungen oder Ausnahmen gelten hierbei?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.
Die Anfrage und die Anwort finden Sie im Anhang
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