08.09.2025
Die VWG hat beantragt, dass das hochgiftige Jakobskreuzkraut auf den straßenbegleitenden Grünflächen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve kurz vor der Blüte gemäht wird
Sehr geehrter Herr Gerwers,
die
Gruppe der Vereinigten Wählergemeinschaften im Kreistag des Kreises
Kleve beantragt einen Tagesordnungspunkt mit dem im Betreff genannten
Titel im Fachausschuss für Klima, Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz
am 16. September 2025 zur Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen.
Antrag:
Der
Kreistag beschließt, dass das hochgiftige Jakobskreuzkraut (JKK) auf
den straßenbegleitenden Grünflächen im Zuständigkeitsbereich des Kreises
Kleve kurz vor der Blüte gemäht wird, um seine explosive Ausbreitung
durch Aussamen auf angrenzende Weiden, Extensivgrünland-, Stilllegungs-
und Naturschutzflächen zu minimieren.
Begründung:
1. Botanische Beschreibung und Ausbreitung:
Das
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea; Synonyme: Jakobsgreis-, Spinnen-,
Kröten- oder Zehrkraut) gehört zur Familie der Asteraceae (Korbblütler)
und ist eine von rund 30 in Deutschland heimischen Kreuzkrautarten.
•
Einzelblüten: Durchmesser 15–20 mm, goldgelb, bestehend aus einer
inneren Kugel von 60-80 Röhrenblüten umgeben von einem äußeren Kranz aus
etwa 13 Zungenblütenblättern
• Stängel: meist rötlich gefärbt
• Wuchshöhe: bis zu einem Meter
• Lebenszyklus: zwei- bis mehrjährig
•
Im ersten Jahr, wenn JKK noch nicht blüht, bildet das Kraut eine
Blattrosette, deren Blätter anfänglich rundlich später stark gefiedert
sind.
• Lichtkeimer
• Hauptblütezeit: Juli bis August (um den 25. Juli – „Jacobi“).
•
Vermehrung: Unzählige Samen – bis zu 150.000 flugfähige Samen pro
Pflanze – werden mit dem Wind verbreitet und bleiben über Jahrzehnte
keimfähig („tickende Zeitbombe“).
• Standort: bevorzugt unbeschattete, trockene und nährstoffarme Böden
Seit mehr als 20 Jahren breitet sich Jakobskreuzkraut rasant aus.
2. Wirkstoffe und Risiken
Die
Giftigkeit des JKK beruht auf den als Fraßschutz dienenden sekundären
Pflanzenstoffen / Bitterstoffe, den Pyrrolizidin-Alkaloiden (PA). Alle
Pflanzenteile enthalten PAs. Diese werden in der Leber verstoffwechselt.
Die reaktiven Metaboliten - Stickoxide (PANOs) – sind lebertoxisch und
bedingen schon in geringen Mengen eine chronische Hepatitis, die
vielfach tödlich endet. Neben der im Vordergrund stehenden
Hepatotoxizität konnte eine kanzerogene und genotoxische Wirkung
nachgewiesen werden.
3. Gefahr für Nutztiere
JKK ist für alle Pflanzenfresser giftig und darf keinesfalls in das Futter gelangen.
Aufgrund
seiner Bitterstoffe sind akute Vergiftungen von adulten Pferden beim
Grasen eher selten. Fohlen, die alles für sie Neue interessiert
aufnehmen, sind allerdings besonders gefährdet, da geringste Mengen
toxisch wirken. Andere Tierarten sind weniger wählerisch.
Im
Heu und in der Heulage bleiben die PANOs erhalten, nicht aber die
Bitterstoffe, so dass JKK ungehemmt aufgenommen wird und die Giftstoffe
kumulieren.
Die Empfindlichkeit ist tierartspezifisch und individuell unterschiedlich.
Tierartbezogene letale Dosis:
• Pferd: 40-80 g Frischgewicht (FG) / kg Körpergewicht (KGW)
→ 20-40 kg FG für ein 500-kg-Pferd bzw. 2,9–5,7 kg im Heu
• Rind: 140 g FG / kg KGW
→ bei 1 % Anteil im Heu in drei Monaten erreicht, bei 10 % in 20 Tagen
• Schaf: über 2 kg FG / kg KGW
• Ziege: 1,25–4 kg FG / kg KGW
Ein einzelner ausgewachsener Trieb wiegt im Durchschnitt 70 g. Bereits 15 Triebe wiegen über 1 kg.
Wird einer 700-kg-Kuh diese Menge einhundert Mal angeboten, ist die tödliche Dosis erreicht.
4. Gefahr für den Menschen
Giftstoffe können durch Hautkontakt aufgenommen werden und Kontaktallergien auslösen.
Zudem besteht die Gefahr der Kontamination von Honig.
5. Internationale Regelungen
Aufgrund
seiner hohen Giftigkeit und starken Vermehrung ist das Jakobskreuzkraut
in Ländern wie der Schweiz, Österreich und Irland bereits
meldepflichtig.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, dass das hochgiftige Jakobskreuzkraut auf den
straßenbegleitenden Grünflächen im Zuständigkeitsbereich des Kreises
Kleve kurz vor der Blüte gemäht wird, um seine explosive Ausbreitung
durch Aussamen auf angrenzende Weiden, Extensivgrünland-, Stilllegungs-
und Naturschutzflächen zu minimieren.