16.07.2026
Unser Antrag wurde abgelehnt!
Am 16.07.2026 hat der Kreistag über die 3. Änderung der Hauptsatzung des Kreises Kleve beraten.
Warum musste die Hauptsatzung überhaupt geändert werden?
Die Änderung wurde von der Kreisverwaltung eingebracht. Hintergrund ist ein Erlass des zuständigen Ministeriums, wonach es nach Auffassung des Ministeriums keine rechtliche Grundlage in der Gemeindeordnung NRW gibt, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern von Kreistagsgruppen Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenerstattungen für vorbereitende Gruppensitzungen zu gewähren.
Bislang hatte sich die Kreisverwaltung auf ein Rechtsgutachten des renommierten Kommunalrechtlers Prof. Dr. Janbernd Oebbecke gestützt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Entschädigung rechtlich zulässig und aus Gründen der Gleichbehandlung sogar geboten ist. Auf dieser Grundlage war die bisherige Regelung in der Hauptsatzung des Kreises Kleve verankert worden.
Durch den Erlass des zuständigen Ministeriums sah sich die Kreisverwaltung jedoch verpflichtet, dem Kreistag eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unser Änderungsantrag
Mit unserem Änderungsantrag wollten wir erreichen, dass die bisherige Regelung bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bestehen bleibt. Außerdem sollte das Ministerium unter Vorlage des Gutachtens von Prof. Dr. Oebbecke zu einer erneuten rechtlichen Bewertung aufgefordert werden.
Unser Ziel war und ist es, eine Gleichbehandlung von Fraktionen und Kreistagsgruppen sicherzustellen. Unsere sachkundigen Bürgerinnen und Bürger leisten in den Ausschüssen dieselbe intensive Vorbereitungs- und Gremienarbeit wie die Mitglieder der Fraktionen und sollten deshalb nicht schlechter gestellt werden.
Der Kreistag hat unseren Änderungsantrag jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Wie geht es weiter?
Die Kreistagsgruppe prüft derzeit die Einleitung des Rechtswegs.